Gemäß § 10 der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Arbeitsmittel !
Somit
können Störungen reduziert sowie Arbeitsunfälle und daraus resultierende
Ausfallzeiten der Arbeitnehmer vermieden werden. in wiederkehrenden Intervallen oder nach
Ereignissen, wie etwa einem Standortwechsel, auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu
prüfen
Jeder Arbeitgeber ist
daher ebenso verpflichtet, alle Arten von Prüfungen – egal ob bereits
durchgeführte und noch bevorstehende – umfassend zu dokumentieren. Der Einsatz von entsprechenden
Prüfplaketten erleichtert diese Dokumentation erheblich.
Mithilfe von
Prüfplaketten lässt sich exakt nachvollziehen, wann
Betriebsmittel geprüft wurden und wann die nächste Prüfung oder Wartung zu erfolgen hat. Darüber hinaus eignen sich Prüfplaketten dazu, die Prüfverpflichtungen
langfristig zu planen. Durch die Angabe auf der jeweiligen Plakette behält man
stets den Überblick über anstehende Prüfungen und darüber, wann eine
Prüffrist abgelaufen ist.
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