Mittwoch, 31. Oktober 2012

Hinweis: Prüfplaketten und Prüfpflicht

Gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Arbeitsmittel in wiederkehrenden Intervallen oder nach Ereignissen, wie etwa einem Standortwechsel, auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu prüfen!
Somit können Störungen reduziert sowie Arbeitsunfälle und daraus resultierende Ausfallzeiten der Arbeitnehmer vermieden werden.


Jeder Arbeitgeber ist daher ebenso verpflichtet, alle Arten von Prüfungen – egal ob bereits durchgeführte und noch bevorstehende – umfassend zu dokumentieren. Der Einsatz von entsprechenden Prüfplaketten erleichtert diese Dokumentation erheblich.

Mithilfe von Prüfplaketten lässt sich exakt nachvollziehen, wann Betriebsmittel geprüft wurden und wann die nächste Prüfung oder Wartung zu erfolgen hat. Darüber hinaus eignen sich Prüfplaketten dazu, die Prüfverpflichtungen langfristig zu planen. Durch die Angabe auf der jeweiligen Plakette behält man stets den Überblick über anstehende Prüfungen und darüber, wann eine Prüffrist abgelaufen ist.





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in der Rubrik: Prüfplaketten.

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