Samstag, 15. März 2014

BetrSichV - Pflichtprüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Sicherheitseinrichtungen sowie die meisten anderen Komponenten von An lagen zur Versorgung mit technischen Gasen (z.B. Acetylen, O2, andere Brenngase, Schutzgase, etc.) müssen mindestens einmal jährlich auf deren Sicherheit überprüft werden! 
Passendes Prüfequipment und qualifiziertes Personal sind dafür unverzichtbar.
Mit unserem Partner WITT, (Premium-Hersteller für Sicherheitseinrichtungen in der Gasetechnik), kann dieser Service für Kunden deutschlandweit angeboten werden. Gehen auch Sie … 

… dauerhaft auf  Nummer Sicher: 






Der Fachmann vor Ort: 
Ein Spezialist für fristgerechte Prüfungen ist 
qualifiziert nach TRBS 1203.
 
Service rund um Ihre Gasversorgungsanlage
Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Anlagenteile
von der Gasversorgung bis zur Entnahmestelle:
Sicherheitseinrichtungen, Ventile, Druckregeleinrichtung,
Rohrleitungen etc.

 
Bestätigte Sicherheit
Prüfberichte nach BetrSichV §19, Protokolle und
Prüf-Plaketten dienen Ihrer Kontrolle und Ihrer
Rechtssicherheit
.
 
Gerne stellen wir einen Kontakt zu einem Prüfer in Ihrer Nähe her.